Definition "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse"
Ein Schlachttier wird nach geltendem Recht in "Fleisch" und "tierische Nebenerzeugnisse" unterteilt. Unter Fleisch versteht man dabei nicht nur das Muskelfleisch, sondern auch Binde- und Sehnengewebe, Schleimhäute und Fettgewebe. Tierische Nebenerzeugnisse hingegen sind Innereien, Knochen, Knorpel und Blut, aber auch Federn, Hufe, Haare und Schnäbel. Die meisten dieser Abfälle sind für den menschlichen Verzehr nicht zugelassen, und fallen nicht unter das Lebensmittelgesetz.
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Zum hochwertigen Futter zählen zum Beispiel - ohne Anspruch aus Vollständigkeit - Katzenfutter: Artemis, Auenland, Biopur, Bio-Fit, Felidae, Feline Porta, Grau, Orijen, Petnatur, Serengeti
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