Hache sucht ein Zuhause

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Mokway

Guest
#1
Infos zu Hache

Hola,

ich bin Hache (sprich: Atsche). Bis vor kurzem habe ich in der Perrera von Andújar gelebt. Jetzt bin ich in einer Pflegestelle bei Frankfurt und halte hier Ausschau nach einer passenden Familie für mich. Ich bin ein Dobermann Mischling und etwa 3 bis 4 Jahre alt (Stand Februar 07). So genau weiß ich das leider nicht mehr. Ich bin aber auf jeden Fall ein ganz knuffiger und total verschmuster Kerl. Als Wachhund tauge ich daher wohl weniger, denn ich liebe es, wenn man mir meine verstümmelten Ohren krault und mich ganz viel lieb hat. Ich bin noch ein bisschen ungestüm, aber mit ein bisschen Training habe ich das schnell im Griff. Mein Pflegefrauchen war auch ganz begeistert davon, dass ich nach 1,5 Tagen schon stubenrein war. Anfangs habe ich sie immer angesprungen, damit sie sich zum Kraulen und Streicheln nicht bücken muss, aber das mögen die Menschen in Deutschland wohl nicht so, also lasse ich das jetzt einfach sein. Okay, ab und an vergesse ich es schon mal, aber was will man nach 2 Wochen erwarten? Da kann ich doch noch nicht perfekt sein, oder?

Das Laufen an der Leine war mir total fremd, denn in Spanien durfte ich immer ohne laufen. Jetzt klappt es schon viel besser. Nur die ersten Meter habe ich es noch ein wenig eilig, aber dann laufe ich schön nebenher. Sobald wir von der Straße weg sind, darf ich auch frei laufen. Mein Name ist wohl nicht typisch deutsch und einige nennen mich hier "milde Bleiche". Ich weiß gar nicht was die haben. Wenn mein Pflegefrauchen meinen Namen ruft, dann komme ich inzwischen sofort. Die Tage wollte ich hinter einem Kaninchen her, aber Pflegefrauchen hat dann scharf meinen Namen und "hier" gerufen und da bin ich sofort zu ihr zurück und habe mich auf den Boden gelegt. Man vermutet hier, dass ich früher geschlagen worden bin, den ich lege mich immer sofort auf den Boden oder ich verstecke meinen Kopf im Schoß, wenn man mit mir schimpft. Mit anderen Hunden, egal ob groß oder klein - Rüde oder Hündin, habe ich überhaupt keine Probleme - weder zu Hause noch draußen. Egal wie frech sie zu mir sind, ich gehe einfach weiter. Auch mit Katzen habe ich keine Probleme. Ich frage sie wohl mal, ob sie mit mir spielen wollen, aber bislang haben alle abgelehnt ;-)

In Spanien hat man mich auch schon auf die Mittelmeerkrankheiten getestet. Der Test hat ergeben, dass ich Leishmaniose positiv bin (Titer 1/80). Ich bekomme jetzt täglich Allopurinol. Ich bin auch schon geimpft, gechipt und kastriert.

Mein Pflegefrauchen sagt, dass ich ein wunderbarer Hund bin! Sehr, sehr, sehr, sehr brav, süß, gehorsam, anhänglich und das ich einen außergewöhnlich guten Charakter habe. Ich fahre auch gut im Auto mit und kann auch alleine bleiben. Wenn du dich davon gerne überzeugen möchtest, dann komm mich doch einfach mal in Frankfurt am Main besuchen.

Ansprechpartner
Sandra Schreiber
(01 76) 63 06 45 91
(07 51 7) 64 24 26 4
mokway1@gmx.de
 

Finja

Toblerönchen
#7
AW: Hache sucht ein Zuhause

....ist Hache kastriert?? Ich hab meinen Freund auf ihn angesetzt...:D...Hache fällt so extrem in sein Beuteschema....er ist auch ziemlich nah dran ihn in Pflege zu nehmen....auf jeden Fall, wenn es wirklich hart auf hart kommt bin ich da für Hache....versprochen!!!!
 

Internette70

Tapferes Schneiderlein alias Knutilie
#8
AW: Hache sucht ein Zuhause

Hache ist doch wirklich ein Traum von einem Hund!!
Sein Aussehen, sein Wesen.... einfach herrlich :knuddel:

Wenn ich doch nur könnte, wie ich wollte .....
 

popschi01

Fränkisches Schweinderl
#9
AW: Hache sucht ein Zuhause

....ist Hache kastriert?? Ich hab meinen Freund auf ihn angesetzt...:D...Hache fällt so extrem in sein Beuteschema....er ist auch ziemlich nah dran ihn in Pflege zu nehmen....auf jeden Fall, wenn es wirklich hart auf hart kommt bin ich da für Hache....versprochen!!!!

Dito... Wir lassen diesen wunderschönen Traumbuben nicht hängen!
 

popschi01

Fränkisches Schweinderl
#13
AW: Hache sucht ein Zuhause

Erklärt ihr bitte einer Unwissenden wie sich die Leishmaniose äußert, bzw. was das Allopurinol monatl. ca. kostet?

Haches Titer is ja ziemlich niedrig, oder?

Möcht das ganz gern wissen, damit ich meinem Bekannten dazu was erzählen kann. Das es nicht von Hund zu Hund direkt übertragen wird weiß ich.


Kann mir wer Fakten geben, die ich ihm dann um die Ohren hauen kann?
 

Finja

Toblerönchen
#14
AW: Hache sucht ein Zuhause

...bin auch nicht der Profi in Sachen Mittelmeerkrankheiten, haste die Infos auf der TSS Seite schon mal durchgelesen? Ansonsten gibts hier ja viele die LM Positive Hunde haben....
 

popschi01

Fränkisches Schweinderl
#15
AW: Hache sucht ein Zuhause

Hab mir das Infoblatt von Sandra ausgedruckt und es Guido (dem Interessenten) nebst Bildern und Infos über Hache gegeben. Er findet ihn super und wird sich bei Sandra melden.

Haches Leishmaniose ist ihm egal, dass er sich böse Blicke von seiner Umwelt einfangen würde ist ihm auch egal. Er findet Hache einfach klasse. Und sein künftiger Vermieter (wir) hat auch nix gegen ihn :D:D:D


Wie gesagt, er meldet sich...

P.S.: Braucht Hache in Bayern nen Wesenstest? Als Mix eigentlich nicht, oder?
 

Finja

Toblerönchen
#16
AW: Hache sucht ein Zuhause

....ich flipp aus, echt...........ich könnt schon wieder heulen, das wär ja der absolute Wahnsinn...ich würd es dem Buben soooooooooo gönnen....:eek: Und sag Quido, Hache ist ein ganz besonderer Hund, er ist ein Goldstück, ein Traumhund....:eek::eek: Biiiiiitttte Quido, gib dem Buben ein schönes zu Hause...:kuss:
 

popschi01

Fränkisches Schweinderl
#17
AW: Hache sucht ein Zuhause

Das würde Hache bei Guido auf jeden Fall haben. Ich seh ja, wie er mit seiner Sheila umgeht... Ich denk, er weiß, das Hache ein toller Hund is. Von den Bildern und der Beschreibung war er auf jeden Fall total entzückt. Außerdem weiß er, dass ich ihm keinen "Mist" andrehen würde... ;)
 

Dorftrottel

Hühnerstallbesitzer
#20
AW: Hache sucht ein Zuhause

P.S.: Braucht Hache in Bayern nen Wesenstest? Als Mix eigentlich nicht, oder?

Nein Hier der Gesetzes Text zum Nachlesen

Bayern
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in Bayern
Seit Juli 1992 existiert in Bayern eine "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit". Lange vor der Hysterie des letzten Jahres rund um das Thema "Kampfhunde" wurden hierin bereits drei Kategorien an Hunden festgelegt, die als gefährlich einzustufen sind. Zudem lassen strenge Regelungen eine Vermehrung der als gefährlich eingestuften Tiere kaum noch zu. So sind Züchtung oder Kreuzung von als "Kampfhunden" in der Verordnung deklarierter Rassen bei Geldbuße bis DM 100.000,- verboten. Außerdem bedarf die Haltung einer Erlaubnis der Gemeinde und wird nur unter Berücksichtigung strenger Voraussetzungen erteilt. Grundlage der Verordnung, die auch "Kampfhundeverordnung" genannt wird, bildet § 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes über das "Halten gefährlicher Hunde".
Zum 1.11.2002 wurde die so genannte Kampfhundeverordnung auf Grund neuerer Erkenntnisse ausgeweitet. Dabei werden der Rottweiler und 5 weitere Hunderassen in die 2. Kategorie aufgenommen. Der Rhodesian Ridgeback wird von der Liste genommen.
Innenminister Dr. Günther Beckstein gab dazu folgende Presseerklärung ab:

"Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab November 2002 als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. "Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen." Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Die Änderung der Kampfhundeverordnung tritt zum 1. November 2002 in Kraft.
Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft:

American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den so genannten Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist. Als Folge der Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die Halter dieser Tiere in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird.
Beckstein wies darauf hin, dass die Bayerische Kampfhundeverordnung jedoch keine Einbahnstraße ist. Aus der Liste der Kampfhunde heraus gefallen ist der so genannte Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurden festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann. Für die Haltung eines derartigen Hundes ist daher in Zukunft keine behördliche Erlaubnis mehr erforderlich.
Was aber unterscheidet die drei Kategorien von anderen Hunden?
Kategorie 1: Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet
Der ersten Kategorie der Verordnung gehören die Rassen an, für die laut Innenministerium "neben der enormen Beißkraft eine niedrige Reizschwelle kennzeichnend ist". Darunter fallen
Pit-Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterier
Tosa Inu.
Die Tatsache, dass der Tosa-Inu in ganz Deutschland mit etwa 30 Tieren vertreten ist und es die Rasse Bandog gar nicht gibt, lässt das Innenministerium derzeit über eine Novellierung der Verordnung nachdenken, die aber noch nicht beschlossen wurde. Hunde, deren Rasse in diese Kategorie fällt, dürfen in Bayern nur gehalten werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes nachgewiesen werden kann. Auch muss der Halter seine Zuverlässigkeit nachweisen und es dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz vom Hund ausgehen. Ein berechtigtes Interesse aber besteht nur, wenn die Hunde z.B. aus der Bundeswehr ausgemustert und von Diensthundeführern gehalten werden sollen. Auch wenn sich zur Vermeidung der Unterbringung im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person zur Aufnahme eines Kategorie 1-Hundes bereit erklärt, ist ein besonderes Interesse gegeben. Diese ausgesuchten Hundehalter müssen jedoch zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit ebenfalls Hundeführer oder langjährige Kampfhundebesitzer sein. Im wirklichen Leben hat dies zur Folge, dass nur 3 Hunde der Kategorie 1 derzeit offiziell in München genehmigt sind.

Kategorie 2: Möglichkeit zum Beweis der Ungefährlichkeit
Die Vermutung, ein "Kampfhund" zu sein, wird folgenden Rassen unterstellt:
American Bulldog (seit 01.11.02)
Alano (seit 01.11.02)
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso (seit 01.11.02)
Dogo Argentino
Dogue de Bordeux
Fila Brasilero
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario) (seit 1.11.2002)
Perro de Presa Mallorquin (seit 1.11.2002)
Rottweiler (seit 1.11.2002)
Sie gehören laut Innenministerium "zwar den Kampfhunderassen an, deren Gefahrenpotential kann aber nur im Einzelfall beurteilt werden." Wird der Behörde deshalb nachgewiesen, dass ein Hund dieser Rassen keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist, bedarf die Haltung keinerlei Erlaubnis mehr. Der Nachweis erfolgt durch die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Nach Prüfung durch Gemeinde und Veterinäramt wird schließlich auf Antrag eine Erlaubnisbescheinigung ausgestellt, das so genannte Negativzeugnis.

Kategorie 3: Ausbildung zur Aggressivität (Zivilschutz)
In einer dritten Kategorie unterwirft die Verordnung Hunde einer Erlaubnispflicht, die nicht den Rassen der anderen Kategorien angehören und dennoch "mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit ausgebildet werden". Erhielt das Tier für seinen Einsatzzweck, z.B. im Bewachungsgewerbe, eine spezielle Ausbildung zur Aggressivität, unterliegt es den Beschränkungen der Kategorie 2-Hunde. Allerdings sind hiervon Hunde ausdrücklich ausgeschlossen, die eine "sportlich-züchterische Ausbildung, wie sie herkömmlich für viele Rassehunde von Hundezuchtvereinen durchgeführt wird", erhalten. Zur Haltung der Hunde aber, die unter die 3. Kategorie fallen, bedarf es eines Sachverständigengutachtens und Negativzeugnisses.

Das Negativzeugnis
Will der Halter einer Rasse der Kategorie 2 oder 3 nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, kann dies ab einem Hundealter von 18 Monaten durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Der Freistaat Bayern hat hierzu eine Vielzahl von Sachverständigen vereidigt, die dazu berechtigt sind, ein Gutachten für das Verhalten von Hunden abzugeben. Mit diesem Gutachten muss der Halter des Tieres bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag für das so genannte Negativzeugnis stellen. Aus diesem geht bei angenommenen Gutachten hervor, dass die Haltung des Hundes ungefährlich ist und deshalb keiner Erlaubnis bedarf. Ist der Hund jünger als 18 Monate ist zunächst kein Sachverständigengutachten erforderlich. Dennoch muss ein Negativzeugnis bei der zuständigen Gemeinde, in München beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden, durch das die Haltung des Tiers legitimiert wird.

Vereidigte Sachverständige in Bayern
Jährlich melden sich bis zu 200 Interessenten zur Vereidigung als Sachverständiger für das Hundewesen an. Meist handelt es sich hierbei um Hundeschulbesitzer, Polizeihundeführer oder langjährige Halter der aufgelisteten Rassen. Sie müssen für ihre Bewerbung das bisher erlernte Sachwissen schriftlich vorbringen. Seit neuestem ist auch eine praktische Prüfung abzulegen. Ein Gremium entscheidet schließlich über den Sachverstand des Bewerbers. Ist man Halter eines Kategorie 2 oder 3-Hundes, kann man bei der Gemeinde oder im Sachverständigenverzeichnis der IHK einen Gutachter aussuchen, bei dem man seinen Hund zum Zwecke eines Gutachtens vorstellen kann.

Erstellung des Gutachtens – der Wesenstest
Durch einen Wesenstest sollen normale Verhaltensweisen und artgemäße Reaktionen erkannt und von unnatürlichem Verhalten abgegrenzt werden. Nur so sind Individuen mit gestörter aggressiver Kommunikation zu erkennen. Die zu testenden Hunde müssen den Reizen des Alltags auch unter der hohen Belastung der Testsituation begegnen können, ohne dass es zu Ernstkämpfen bzw. dem finalen Biss kommt. Ein Sachverständiger wird daher in einer Testsituation möglichst viele alltägliche Begebenheiten abdecken, in der ein Hund durch Erschrecken oder Verteidigungsabsichten zu einer Gefahr werden könnte. Kennt er z.B. das Fahrstuhl fahren, humpelnde und torkelnde Menschen oder lärmende Gegenstände nicht, empfindet er eine solche Situation als Stress oder Gefahr. Eine Eskalation kann die Folge sein. Je mehr solcher Begebenheiten ein Hund kennt und übt, desto gelassener reagiert er auf die Konfrontation mit ihnen. Ebenfalls wichtig für das Gesamtergebnis der Prüfung ist das Verhältnis des Besitzers zu seinem Hund, die Reaktion auf Kommandos und das Verhalten in unbekannter Umgebung.

Normale Verhaltensweisen können erlernt werden
Gut sozialisierte Tiere haben also bei der Absolvierung eines Wesenstests nichts zu befürchten. Sie haben zwischen der 4. und 12. Lebenswoche, der so genannten Sozialisationsphase, viele verschiedene, für den Menschen alltägliche Abläufe kennen gelernt. Aber auch ältere Hunde aus zweiter Hand lassen sich noch sozialisieren. Mit entsprechendem Zeitaufwand und gezielter Förderung kann auch ein älterer Hund die für den Wesenstest erforderlichen kongruenten Verhaltensmuster erlernen und auch auf Stresssituationen normal reagieren. Normal bedeutet aber in diesem Zusammenhang nicht immer ruhig. Begegnen sich zum Beispiel zwei Hunde an einem Zaun, ist es vollkommen artgemäß, dass die Tiere ihre Territorien verteidigen. Wichtig ist bei einer solchen Situation die Differenzierungsmöglichkeit der Reaktionen und ob die Gegner auf das gegenseitige Verhalten eingehen. Ein gut ausgebildeter Sachverständiger wird dies erkennen.

Infos:
Antrag: Den Antrag für die Ausstellung des Negativzeugnisses muss man bei der Gemeinde stellen. Sie kann auch bei allen weiteren Fragen weiterhelfen.
Adressen der vereidigten Sachverständigen erhält man bei der Gemeinde oder aus dem Sachverständigenverzeichnis der IHK. Der Ort der Prüfung wird vom Sachverständigen festgelegt und kann auch an verschiedenen Plätzen stattfinden.
Nähere Informationen finden Sie bei Bayern:
www.stmi.bayern.de/infothek/kampfhunde
Download der
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
 
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